Warnflaggen
Rote Warnflaggen nach StVO § 22 aus 0,2 mm starker, opaker PE-Folie
Vorgeschriebene Kennzeichnung einer überstehenden Ladung ist nach StVO § 22, Abs. 4, 1: „eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne“
Normalausführung 30 x 30 cm, Druckfläche 24x24cm
nach StVO Kunststoffblatt, absolut naßfest, kältebeständig bis - 40 ° C, doppelt eingeschweißter Runddrahtbügel.
Mindestabnahme 250 Stück
-neutral ohne Druck
-mit beidseitigen 1-farbigem Werbedruck - Die maximale Druckfläche beträgt 24 x 24 cm.
-mit einseitigem 1-farbigem Werbedruck - Die maximale Druckfläche beträgt 24 x 24 cm.
-mit einseitigem 2-farbigem Werbedruck - Die maximale Druckfläche beträgt 24 x 24 cm.
Bitte beachten Sie: Frachtfreie Lieferung (innerhalb Deutschlands) ab 5.000 Stück!
- Auf Wunsch: Eingefädelte Kunststoffleine von ca. 0,7 m Länge
- Ihre Druckvorlage erbitten wir als Reinzeichnung oder Textvorlage bzw. am besten als Datei (für windows): .pdf, .eps.
- Bei Folgeaufträgen entstehen keine Nebenkosten mehr, sofern der Aufdruck unverändert bleibt.
- Vor Ausführung erhalten Sie einen Korrekturabzug zur Druckfreigabe.
- Farbzuschläge: Wir empfehlen immer als Druckfarbe weiß, da hier der beste Kontrast entsteht. Alternativ wird auch gerne die Farbe schwarz gewählt. Diese beiden Farben sind aufpreisfrei.
- Alle anderen Farben bedingen einen Sonderfarbenzuschlag je Auftrag (mengenunabhängig).
Müssen spezielle Farben nach Pantone/RAL/HKS angemischt werden, erhöht sich der Zuschlag (farb- und aufwandsabhängig). Nicht alles ist hier machbar,
da die Farben speziell auf das intensive (Feuerwehr-)rot der Warnflaggen eingestellt werden müssen.
Wir empfehlen immer die Druckfarbe weiß, da am besten aussehend und kontrastierend.